Keine Smartphones für Fünftklässler, bitte!

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Update Juli 2022:

Liebe Eltern, bitte schauen Sie sich das obige Erklärvideo an. Unsere Handyempfehlung gilt unverändert, der Elternbrief von 2019 ist weiterhin aktuell. In den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 besaß „nur“ ca. die Hälfte unserer FünftklässlerInnen ein Smartphone, im Coronajahr 2020 stieg der Anteil leider auf 62 %, 2021 auf 68 %. Wir hoffen sehr, dass diese Quote im kommenden Schuljahr mindestens stabil bleibt, noch lieber wäre uns aber ein deutlicher Rückgang! Offensichtlich ist aber auch bei den aktuellen Zahlen, dass ihr Kind ohne Smartphone nicht zum Außenseiter wird!
Ein Smartphone ist definitiv kein geeignetes Endgerät für Distanzunterricht, und auch im Präsenzunterricht der Unterstufe arbeiten wir grundsätzlich nicht mit privaten Smartphones! Für die Arbeit im Onlineunterricht ist ein Tablet, Laptop oder PC erforderlich, ein Familiengerät im Wohnzimmer ist dafür völlig ausreichend. Wir verfügen an der Gutenbergschule über ausreichend mobile Endgeräte, um die Kinder bei Bedarf im Unterricht damit auszustatten.

Update Juni 2019: =>Elternbrief: Handyempfehlung der Gutenbergschule für die Unterstufe

Die unten stehende E-Mail zum Thema Smartphones haben die Eltern unserer kommenden Fünftklässler seit 2014 schon vor den Sommerferien von uns erhalten.Im Dezember 2016 wurde dann vom Staatlichen Schulamt eine =>überarbeitete Fassung an alle Grundschuleltern im Schulamtsbereich WI/RTK verteilt.

Ein Mobiltelefon kann nur zum “Smartphone” werden, wenn es von einem smarten Nutzer bedient wird – Fünftklässler sind nach meinen Erfahrungen mit zahlreichen Schulen in ganz Hessen dazu noch nicht ansatzweise qualifiziert. In der Unterstufe erzeugen diese High-End-PCs im Hosentaschenformat zunehmend Stress unter den Kindern (insbesondere die Nutzung von WhatsApp) und bieten auf der anderen Seite so gut wie keinen Nutzen – mit Mama und Papa kommunizieren kann man auch auf einem Tastenhandy ohne Internetverbindung.

In unserer aktuellen Jahrgangsstufe 5 besitzen 15 % der Kinder gar kein Handy, 18 % ein Tastenhandy, 68 % ein Smartphone, davon 43 % mit mobilem Internet (Stand August 2020). Deutschlandweit besitzen laut einer Bitkom-Studie vom Mai 2019 75 % der 10-11jährigen ein Smartphone, es haben also definitiv nicht „alle eins“, wie gerne behauptet wird.

Dieser Text darf unter Angabe der Quelle gerne an anderer Stelle verwendet werden.

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Liebe Eltern der neuen Fünftklässler,

ich freue mich, dass Sie sich für die Gutenbergschule entschieden haben und wünsche Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und Erfolg in den kommenden Jahren an unserer Schule. Als Beauftragter der GBS für Medienerziehung und Jugendmedienschutz möchte ich Sie dabei mit Ratschlägen zur Medienerziehung, und insbesondere zur Nutzung von Handys und Smartphones, nach Kräften unterstützen. Die Gutenbergschule kann und möchte Sie bei Ihrer Entscheidung über ein Smartphone für Ihr Kind keinesfalls bevormunden, ich möchte Ihnen aber an dieser Stelle zum Wohl Ihres Kindes einige wichtige Empfehlungen aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachberater für Jugendmedienschutz mitgeben:

Sicherlich beabsichtigen etliche von Ihnen, ihren Kindern zum Übergang auf die weiterführende Schule ein Handy oder gar ein Smartphone zu schenken. Gegen ein einfaches Handy, mit dem man telefonieren und SMS schicken kann, ist in dieser Altersgruppe nichts einzuwenden, obwohl es von Seiten der Schule keinen Grund gibt, warum Ihre Kinder überhaupt ein Handy in die Schule mitbringen sollten, denn im Sekretariat kann in Notfällen jederzeit telefoniert werden. An der GBS gilt bereits seit 2004 eine Regelung für Handys, Spielekonsolen und andere tragbare elektronische Geräte, die auch in der Hausordnung verankert ist: Die Geräte müssen ausgeschaltet und im Ranzen verstaut sein. Bei Verstößen wird das Gerät eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden. Lehrkräfte können diese Regelung für unterrichtliche Zwecke aufheben und auch die Aufenthaltsräume der Oberstufe sind von diesem Verbot ausgenommen.

Von der Anschaffung eines Smartphones für Fünftklässler möchte ich Ihnen eindringlich abraten, insbesondere in Verbindung mit mobilem Internetzugang per Flatrate! Ich hatte als Fachberater für Jugendmedienschutz des Staatlichen Schulamts und des Hessischen Kultusministeriums in den vergangenen Schuljahren alle Hände voll damit zu tun, digitale Schadensbegrenzung zu betreiben, insbesondere in Fällen von entgleisten Nacktfotos („Sexting“, auch schon in der Klassenstufe 5/6!) und Onlinemobbing per WhatsApp und Social Media, pädophilen Übergriffen in Chats sowie jugendgefährdenden Inhalten wie Pornografie und brutalsten Videos. Aber auch Tierquälervideos oder Grusel-Kettenbriefe haben das Potential, Fünftklässler heftig zu verstören. Und seit Ende letzten Jahres melden sich immer mehr Kinder in Dating-Apps an oder streamen live auf  Plattformen, von denen die Mehrzahl der Eltern noch nie gehört hat.

Der Schwerpunkt dieser Fälle lag in Klasse 6-8, es waren aber auch einige Fälle im Grundschulbereich dabei, auf der kompletten oben aufgezählten Palette, z.B. wegen einer WhatsApp-Gruppe namens „4b ohne Paula“! Über eine starke Zunahme von Problemen durch Whatsapp-Gruppen in der Unterstufe berichten alle hessischen Schulen, mit denen ich in meiner Beraterfunktion zu tun hatte.

Aus meiner Sicht gibt es für Besitz und Nutzung von Smartphones durch Kinder unter 14 Jahren keinen einzigen plausiblen oder gar zwingenden Grund, aber jede Menge Argumente dagegen. Ein ganz simpler Aspekt ist etwa, dass die Nutzung von WhatsApp ihrem Kind jede Menge wertvolle Zeit stiehlt, die zu Lasten wichtiger anderer Aktivitäten geht, insbesondere was Hausaufgaben und reale soziale Kontakte angeht. Was Zehnjährige in zwei Stunden per WhatsApp besprechen, lässt sich in zwei Minuten per Telefon klären!

In Elterngesprächen werden drei Gründe für die Anschaffung eines Smartphones genannt:
1. Erreichbarkeit: Nachvollziehbar, v.a. bei einem längeren Schulweg, dazu reicht aber konservatives Tastenhandy.
2. Alle haben eins, mein Kind wird ausgeschlossen: Das stimmt nicht ansatzweise, siehe oben.
3. Ich kann mein Kind jederzeit per GPS orten: Ein Smartphone als digitale Fußfessel einzusetzen, finde ich geradezu absurd, nicht zuletzt nimmt man seinem Kind die Möglichkeit, selbständig zu werden, wichtige Erfahrungen zu machen, Situationen eigenständig zu lösen und damit Selbstvertrauen zu entwickeln. Steigt ein Kind einmal in den falschen Bus, sollte es diese Situation auch ohne Standleitung nach Hause lösen können und wird diesen Fehler sicher kein zweites Mal machen. Permanent eingeschaltetes GPS bedeutet zudem, dass zahlreiche Apps darauf Zugriff haben und z.B. bei Instagram und anderen Social Apps das Risiko besteht, dass bei geposteten Fotos und Texten der Standort mit veröffentlicht wird.

Laut unseren Siebtklässlern laufen übrigens in deren WhatsApp-Klassengruppen an Wochentagen zwischen 22 und 7 Uhr morgens durchschnittlich ca. 500 Nachrichten auf! Schlafmangel dank der täglichen virtuellen Übernachtungsparty ist garantiert, wenn Kinder ihre Smartphones nachts mit ins Kinderzimmer nehmen dürfen.
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/wissenschaftler-warnt-vor-schlafkiller-smartphone

Nach meinen Erfahrungen aus den vergangenen Jahren an zahlreichen Schulen in ganz Hessen, ist erst ab der 8. Klasse immerhin eine Mehrheit der Kinder in der Lage, mit einem Smartphone einigermaßen souverän, verantwortungsbewusst und überlegt umzugehen, allerdings nur unter der Voraussetzung,  dass ihnen jemand die elementaren Nutzungsregeln beibringt, was leider eher die Ausnahme als die Regel ist. Und selbst wenn Sie Ihrem eigenen Kind den reflektierten Umgang mit diesen Geräten vermitteln können, kann niemand dieses Kind vor Inhalten schützen, die es von Freunden und Mitschülern zugeschickt bekommt. Mit einem internetfähigen Smartphone geben Sie Ihrem Kind Vollzugriff auf die komplette Erwachsenenwelt, mit all ihren unbestrittenen Vorzügen, aber auch mit jeglichen negativen Auswüchsen, vor denen Sie es im realen Leben aus gutem Grund schützen. Das Internet ist ein kompletter Spiegel des realen Lebens, und das gilt auch für vermeintlich harmlose Websites wie Google, Youtube oder Facebook. Mit zwei bis drei Klicks sind Sie hier z.B. bei Hardcore-Pornografie oder Tötungsvideos. Geben Sie nur einmal in der Google Bildersuche das Wort eklig ein. Die Frage ist daher nicht, in welchem Alter Sie ihrem Kind diese Möglichkeiten erlauben wollen, sondern vielmehr, wann sie ihm das zumuten möchten!

Auf den Smartphones mancher Unterstufenschüler kursieren Inhalte, die ich hier gar nicht als Beispiele posten dürfte, weil ich mich damit nach dem Jugendschutzgesetz strafbar machen würde. Auch wenn ihr eigenes Kind solche Inhalte abstoßend findet und niemals im Internet danach suchen würde – es genügt ein einziger problematischer Kontakt über WhatsApp, z.B. in der Klassengruppe, um Einschläge in der Seele Ihres Kindes zu erzeugen, die es nur sehr schwer verarbeiten kann, und die es Ihnen aus Scham mit hoher Wahrscheinlichkeit vorenthalten wird. Vor einem Jahr hatte ich mit einem Fall an einem Frankfurter Gymnasium zu tun, an dem in der Jahrgangsstufe 6 ein Enthauptungsvideo der Terrorgruppe IS per WhatsApp verbreitet wurde. Es dauerte Wochen, bis diese Information zu den ersten Eltern durchdrang!

Ein Smartphone mit Internetzugang ist ein Werkzeug, mit dem man sich selbst und anderen heftige psychische Verletzungen zufügen kann, und für dessen kompetente Nutzung, wie bei jedem anderen Werkzeug, ein gewisser Reifegrad erforderlich ist, über den Kinder unter 12 Jahren aus entwicklungspsychologischer Sicht noch gar nicht verfügen können. Professor Dieter Braus, Leiter der Psychiatrie in den HSK, bezeichnet diese Werkzeuge bei seinen Vorträgen gar als Waffen, er berichtet von Patienten, die mit „Smartphoneverletzungen“ in seiner Praxis  behandelt werden müssen.

Die AGB von WhatsApp erlauben dessen Nutzung erst ab 16 Jahren (!), Facebook ist erst ab 13 erlaubt und auch für auf den ersten Blick harmlose Spiele wie Clash of Clans gilt diese Altersgrenze – wussten Sie z.B., dass es in Clash of Clans hunderte von Clans mit Titeln wie “Deutsches Reich”, “Hitlerjugendcamp”, oder “Al Kaida” gibt und dass Pädophile die Chatfunktion solcher Spiele nutzen, um Kontakt zu Kindern zu suchen? Mal abgesehen von dem offensichtlichen Interesse der Hersteller am Taschengeld ihrer Kinder, die mit dem Kauf von virtuellen Juwelen für echtes Geld Bauzeiten verkürzen und ihre Kampfstärke erhöhen können. Die Zahlungsmittel dafür gibt es in jedem Supermarkt und an Tankstellen in Form von iTunes- oder Google-Play-Guthabenkarten.

Wir werden Sie noch vor den Herbstferien zu einem Medienelternabend einladen, an dem ich Ihnen kurz unser schulisches Medienkonzept vorstellen und anschließend ausführlich aufzeigen werde, warum das Internet kein Kinderspielplatz ist, und möchte Sie bitten, Ihre Entscheidung über den Kauf eines Smartphones zumindest bis zu diesem Elternabend zu vertagen. Der Schulelternbeirat der GBS hat diesen Elternabend einstimmig zur Pflichtveranstaltung erklärt, wir werden dort auch die Anwesenheit notieren, um bei digitalen Zwischenfällen den Beratungsbedarf der betroffenen Eltern besser einschätzen zu können.

In jedem Fall möchte ich Sie bitten, sich den “Handynutzungsvertrag für Kinder” anzusehen, bevor Sie Ihrem Nachwuchs das Tor zur Erwachsenenwelt aufstoßen, darin finden Sie die aus meiner Sicht wichtigsten Smartphoneregeln, die man mit seinem Kind ausführlich besprochen haben sollte, um es für die problematischen Aspekte der Handynutzung zu sensibilisieren. Ein Smartphone erfordert zwingend einen smarten Benutzer!

Unsere Handyempfehlungen:

  • Handy nicht vor Klasse 5, Smartphone erst mit ca. 14 Jahren, mobiler Internetzugang (Flatrate) ab 16 Jahren.
  • Schließen Sie für U16-Kinder keinen Vertrag ab, sondern kaufen Sie eine Prepaidkarte, das begrenzt u.a. auch Abzocke mit Abofallen und Premiumnummern sowie Missbrauch, falls das Handy verloren geht oder gestohlen wird. Zudem kann Ihr Kind dann keine hohen Beträge über in-App-Käufe ausgeben.
  • Lassen Sie vom Provider eine Drittanbietersperre einrichten. Das kostet nichts und schützt vor diversen Abzockmaschen. Bei der Telekom und bei Vodafone können Sie auch alle Premiumnummern sperren lassen.
  • Erhöhen Sie das Taschengeld um ein paar Euro und lassen Sie Ihr Kind die Kosten für die Prepaidkarte selbst tragen, dadurch lernt es einen bewussten Umgang mit dem Handy.
  • Als Alternative zum Smartphone können Sie Ihrem Kind ein Tablet kaufen, dass es zu Hause unter Ihrer Aufsicht nutzen kann. Auch hierauf sollten Sie keinen unkontrollierten Internetzugang ermöglichen, eine Kinderschutzsoftware mit einer altersgerechten Whitelist ist unerlässlich, um Ihrem Kind nicht altersangemessene Inhalte zu ersparen.
  • Die Gutenbergschule hält WhatsApp-Klassengruppen in der Unterstufe nicht für sinnvoll! WhatsApp ist laut seinen AGB ab 16 Jahren freigegeben. Wenn Sie als Eltern dies ignorieren und ihrem Kind die Nutzung von WhatsApp erlauben, sind Sie auch alleine dafür zuständig, Ihrem Kind den richtigen Umgang damit zu vermitteln und die daraus entstehenden Probleme selbst zu regeln.
  • Für den Medienunterricht verfügt die GBS über mehrere mobile Tabletwagen, die jeweils einen Klassensatz modernster Windows-Tablets enthalten. Ihr Kind benötigt daher auch für den Unterricht kein Smartphone mit Internetzugang.

Sollte Ihr Kind ihnen mit dem Argument „alle anderen haben das aber“ Druck und ein schlechtes Gewissen machen, können wir Sie mit den oben genannten Zahlen beruhigen. Sorgen wegen Ausgrenzung oder gar Mobbing, falls Ihr Kind kein Smartphone besitzt, müssen Sie sich definitiv nicht machen – diese Phänomene hatten schon immer gänzlich andere Ursachen als Markenkleidung oder andere Statussymbole, und wir können unseren Kindern auch nicht mit einem schicken Smartphone 150 Gramm Selbstvertrauen in die Hand drücken, das funktioniert nicht.

Falls Ihr Kind bereits über ein Smartphone verfügt, empfehle ich Ihnen dringend, es mit einer Kinderschutz-App wie FragFinn (iOS und Android) oder Vodafone Child Protect (Android) kindersicher zu machen. iPhones lassen sich mittels „Familienfreigabe“ und „Bildschirmzeit“ beschränken, für Androidgeräte gibt es „Google Family Link“.

Ebenso sollte Ihr Kind nicht die Möglichkeit haben, selbständig Apps auf seinem Handy zu installieren, Sie als Eltern sollten allein das Passwort zum Google-, iTunes- oder Microsoftkonto Ihres Kindes kennen, damit Sie sich jede App, die das Kind installieren möchte, erst einmal ansehen können. Die oben genannten Kinderschutzfunktionen von Apple und Google lassen sich so einstellen, dass die Eltern jede Installation einer App freigeben müssen.

Die Söhne von Steve Jobs durften übrigens im Alter von 12 und 15 Jahren noch nicht einmal einen iPod besitzen!

Auf meiner Website www.medien-sicher.de finden Sie weitere Informationen zur Medienerziehung, unter anderem ein Quiz, mit dem Sie ihren persönlichen Wissensstand zu diesem Thema testen können:

http://www.medien-sicher.de/quiz-fit-fuer-medienerziehung

Auch für die Kinder gibt es dort ein dreiteiliges Quiz mit insgesamt 44 Fragen: http://www.medien-sicher.de/schuelerquiz-fit-fuers-internet

Für weitere Fragen rund um das Thema Medienerziehung stehe ich Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Weitere Ausführungen zum Thema “Smartphones für Kinder?” finden Sie unter
http://www.medien-sicher.de/2013/11/liebe-eltern-eine-offene-e-mail/

Über Rückmeldungen zu diesem Schreiben freue ich mich.

Bis zum Schulstart wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern schöne Ferien und einen erholsamen Sommer!

Mit besten Grüßen

Günter Steppich

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Beauftragter für Medienerziehung und Jugendmedienschutz an der Gutenbergschule
Referent für Jugendmedienschutz am Hessischen Kultusministerium
Fachberater für Jugendmedienschutz am Staatlichen Schulamt für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis

Grafik kein Smartphone für Fünftklässler